Antragstellung

Wifö-Projekte

Anträge zur direkten Förderung von Forschungsvorhaben durch die Wifö (Regel- und Basis-Forschungsvorhaben) können zweimal jährlich vorgelegt werden. Ausführliche Hinweise zur Einreichung von Projektanträgen bei der Wifö sind dem Leitfaden zur Einreichung von Forschungsanträgen zu entnehmen. Den Leitfaden sowie die für die Antragstellung erforderlichen Formblätter stehen im Download-Bereich zu Verfügung.

Die Antragsunterlagen sind (bis auf das Formblatt „Antragsvordruck“) nur per e-mail (als nicht schreibgeschützte Word-Dokumente) einzureichen! Bitte stellen Sie jedem Forschungsantrag den „Antragsvordruck“ voran. Das Formblatt „Antragsvordruck“ ist mit Unterschrift und Stempel der antragstellenden Forschungseinrichtung zudem per Post bei der Wifö einzureichen.

IGF-Projekte

Die Förderung der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) erfolgt mit öffentlichen Mitteln des Bundes über das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Seit Januar 2024 hat das BMWK dem DLR Projektträger den Auftrag erteilt, das IGF Programm umzusetzen. Ziel der Beauftragung bleibt, die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands weiter zu stärken und so zu Deutschlands Innovationssouveränität beizutragen.

Anträge auf Förderung von Vorhaben der industriellen Gemeinschaftsforschung können ausschließlich durch autorisierte Forschungsvereinigungen gestellt werden. Die Wifö führt in Kooperation mit gemeinnützigen oder öffentlich-rechtlichen Forschungseinrichtungen IGF Vorhaben zum Wohle und Nutzen der deutschen Brauwirtschaft durch.

Interessierte Forschungsinstitute können bei der Wifö Forschungsanträge für alle vier Fördervarianten der IGF (Normalverfahren, Leittechnologien, CORNET und PLUS) vorlegen. Forschungsanträge mit brauerei- bzw. getränkerelevanten Forschungsschwerpunkten werden durch den Beirat der Wifö begutachtet und sofern die wissenschaftlichen und IGF-spezifischen Qualitätskriterien erfüllt sind zur Einreichung als IGF Antrag beim DLR Projektträger angenommen.

Neben der direkten Einreichung von Anträgen durch die Wifö, besteht zusätzlich die Möglichkeit Anträge über den Forschungskreis der Ernährungsindustrie (FEI) einzureichen. Hierfür sind die entsprechenden FEI Einreichungsfristen zu beachten s. u.. Die Wifö unterstützt die Einreichung von Forschungsanträgen über den FEI in der Regel nur für solche Anträge, die nicht nur für Brauereien von Interesse sind, sondern übergreifend auch die Belange weiterer Unternehmen der Ernährungsindustrie einschließen.

Voraussetzung einer Förderung von Forschungsvorhaben über den FEI ist der gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Status der jeweiligen Forschungseinrichtung, sowie das Interesse eines Fachverbandes der Ernährungsindustrie an der Durchführung der Forschungsvorhaben.

Für die Antragsstellung sind die jeweiligen aktuellen Richtlinien der IGF bzw. des FEI zu beachten. Entsprechende Leitfäden, Vordrucke für die Antragsstellung stehen auf den jeweiligen Internetseiten der IGF und des FEI bereit. Einen direkten Link zu diesen Seiten finden Sie im Download-Bereich. Für Fragen zur Antragsstellung steht die Wifö gerne beratend zur Seite.

Interessierte Antragsteller sollten sich vor Einreichung von Forschungsanträgen über das Portal der Industriellen Gemeinschaftsforschung über die aktuellen Antragsmodalitäten informieren und mit der Wifö in Verbindung setzen.